Wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen möchten, dann sind SIE für den Termin für die Wohnungsübergabe verantwortlich. Rufen Sie den Vermieter oder Verwalter der Wohnung rechtzeitig an und vereinbaren einen Termin nach Ihrem Auszug.

Berücksichtigen Sie bei der Absprache der Uhrzeit die Zeit des Sonnenuntergangs, damit ausreichend Licht da ist.

Zum Thema Renovieren können Sie den Blogbeitrag über die Schönheitsreparaturen lesen.

Besenrein

Wird nichts zur Reinigung der Wohnung im Mietvertrag festgehalten, ist die Wohnung „besenrein“ abzugeben. Es genügt dann, die Wohnung grob zu säubern. Das heißt, dass Verschmutzungen durch fegen oder staubsaugen (Teppichböden) und Spinnweben entfernt wurden. Einbauküchen inklusive Herd und Kühlschrank müssen ebenfalls sauber sein.
Toilette und Waschbecken werden sauber hinterlassen und Kalkablagerungen entfernt. Die Fenster müssen nur von Klebresten befreit werden.
Häufig werden jedoch andere Ansprüche als nur „besenrein“ an die Sauberkeit in der Wohnung bei der Übergabe gestellt. Schauen Sie also unbedingt in den Mietvertrag.

Absprachen mit dem Nachmieter

Sie sind verpflichtet, die Wohnung so zu übergeben, wie Sie sie übernommen haben, die Wände gestrichen in neutraler Farbe. Vielleicht gefällt aber dem Nachmieter Ihre (nicht neutrale) Tapete, oder wünscht eine besondere Wandfarbe? Oder Ihr Nachmieter übernimmt Ihre Einbauküche oder einen Schrank, den Sie nicht mehr benötigen?
Solche Absprachen über die Renovierung oder das Überlassen von Einrichtungsgegenständen können Sie treffen. Informieren Sie nur auch den Eigentümer über diese Absprachen.

Am besten: WohnungsübergabeProtokoll

Idealerweise haben Sie bereits bei Ihrem Einzug protokolliert, wie die Wohnung aussah, als sie eingezogen sind. Es empfiehlt sich, Mängel der Wohnung beim Einzug zu fotografieren. So haben Sie im Falle, dass er nicht vor Ihrem Einzug oder während der Mietzeit beseitigt wurde den Nachweis, dass Sie nicht für diesen Schaden verantwortlich sind.
Fertigen Sie auch beim Auszug ein Protokoll in mehrfacher Ausfertigung an, von dem Sie ein Exemplar behalten, und das andere an die Hausverwaltung oder dem Vermieter geben. Am besten werden in dem Übergabeprotokoll auch die Zählerstände und die Übergabe der Schlüssel dokumentiert.

Funktioniert alles?

Gehen Sie gemeinsam durch alle Räume. Drehen Sie die Heizungen auf und kontrollieren Sie, ob sie warm werden, drehen Sie die Wasserhähne an und schauen Sie auch, ob das Wasser abläuft. Wenn eine Küche mit vermietet wird, sollten Sie auch zeigen, dass alles funktioniert.
Wenn Eigentum des Vermieters zum Mietgegenstand gehört, sollte dieser auch wieder an Ort und Stelle stehen, wenn Sie ausziehen.
Ist sonst alles in Ordnung? Gibt es Mängel oder Schäden, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind?

Zählerstände

Alle Zählerstände werden als Abschluss notiert, damit die Abrechnung Ihrer Nebenkosten angefertigt werden kann. Am besten ist, dass Zeugen für die korrekte Ablesung mitkommen.
Wichtig ist dabei: An den Abrechnungszeiträumen für die Nebenkosten ändert sich nichts. Eine frühere Abrechnung muss nicht erfolgen und ist häufig auch gar nicht möglich, da die Abrechnungen der Versorger auch nicht früher erfolgen.

Zu guter Letzt: die Schlüsselübergabe

Die Wohnung ist vollständig übergeben, wenn Sie alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel, einschließlich der Briefkasten-, Zimmer- und Kellerschlüssel, etc. abgegeben haben. Schauen Sie vor der Übergabe in den Mietvertrag: darin sind meist die Schlüssel, die Ihnen zur Verfügung gestellt wurden, angegeben.
Übergeben Sie die Schlüssel in jedem Fall persönlich und lassen Sie sich die Übergabe quittieren. Auf keinen Fall in einen Briefkasten werfen!

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