Schönheitsreparaturen beseitigen die normale Abnutzung, die beim Bewohnen einer Wohnung entsteht. Dazu werden im Allgemeinen folgende Maßnahmen gezählt:

  • Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Streichen der Fußböden oder die Reinigung des Teppichbodens
  • Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre
  • Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen

Wann Sie als Mieter Schönheitsreparaturen durchführen müssen

Spätestens beim Auszug sind Schönheitsreparaturen fällig – vorausgesetzt, Sie haben die Wohnung in einem renovierten Zustand übernommen.
In manchen Fällen ist im Mietvertrag festgelegt, in welchen Abständen in den einzelnen Räumen der Wohnung Schönheitsreparaturen fällig sind. Hier darf die Formulierung im Mietvertrag jedoch nicht starr sein und den Mieter verbindlich zu Schönheitsreparaturen (beispielsweise das Streichen der Küche nach drei Jahren) verpflichten. Wendungen wie „im Allgemeinen nach drei Jahren“  oder „in der Regel nach drei Jahren“, machen die Frist zulässig.

Muss ich einen Fachmann beauftragen?

Nein, Sie können durchaus selber tätig werden. Allerdings müssen die Schönheitsreparaturen einen gewissen Standard erreichen. Lückenhaftes, nicht deckendes Streichen der Wand oder schief geklebte Tapete muss kein Vermieter akzeptieren. Farbspritzer müssen entfernt werden, und Sie sollten vor dem Streichen der Wände jegliche Verschmutzungen auf den Teppichböden oder auch Steckdosen und Lichtschalter vermeiden.

Darf mir der Vermieter eine Farbe für die Wände vorschreiben?

Für die Zeit, während der Sie die Wohnung bewohnen haben Sie alle Freiheiten, was Wandfarben oder Tapeten angeht. Wenn Sie nach Ihrem Auszug eine renovierte Wohnung übergeben müssen, kann der Vermieter allerdings „neutrale Farbe“ – was weiß bedeutet –, bzw. den farblichen Zustand vor Ihrem Einzug verlangen.

Ganz wichtig für Sie: das Übergabeprotokoll

Etwas in der Wohnung ist nicht so wie es sein sollte und Sie sind der Meinung, das war schon bei Ihrem Einzug so, der Vermieter möchte Sie aber zur Verantwortung ziehen?
Das kann passieren, besonders wenn Sie eventuelle Mängel nicht bei der Übergabe vor Ihrem Einzug protokolliert haben. Gehen Sie daher am besten gemeinsam von Raum zu Raum und notieren Sie, wie der Zustand ist. Machen Sie ggf. auch Fotos, wenn ein Schaden oder eine Abnutzung nicht sofort beseitigt werden kann.

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