Ort der feierabendlichen Erholung: Die Terrasse. Wer ein Grundstück mit Garten hat, wird sicher auch Platz für die Terrasse finden.


Doch jeder stellt sich unter der Entspannung auf der Terrasse etwas Anderes vor:  während der eine gerne im Garten in Ruhe ein Buch lesen möchte, nutzt der Nachbar die seine für eine Grillparty. Konflikte sind vorprogrammiert. Was ist denn eigentlich erlaubt und was nicht?

Der Abstand der Terrasse zum Nachbargrundstück

Schon beim Festlegen des Ortes für die Terrasse können Sie beim Nachbarn für berechtigten Unmut sorgen: Ist sie zu nah an der Grenze zum Nachbargrundstück, nämlich weniger als 2,5m,  so muss der Nachbar dem Bau dieser Terrasse zustimmen. Tut er das nicht, darf die Terrasse an diesem Ort nicht gebaut werden.  Wichtig ist dabei, dass das Recht auf Einspruch nach zwei Jahren verjährt.

Grillen

Grillen auf der Terrasse ist grundsätzlich erlaubt, so oft man es eben möchte. Einschränkungen gibt es hier z.B. von der Seite des Vermieters oder der Eigentümer-Gemeinschaft. Wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag das Grillen verbieten, dann müssen sich alle Bewohner des Hauses daran halten. 
Wie häufig ein Nachbar das Grillen tolerieren muss, darüber haben Gerichte bisher ganz unterschiedlich entschieden.
Auf jeden Fall müssen Sie darauf achten, dass der Rauch des Holzkohlegrills nicht die nachbarliche Wohnung zieht, was das Grillen auf dem Balkon oder in Hausnähe erheblich erschweren kann. Versuchen Sie, im Gespräch Lösungen zu finden, indem Sie dem oder den Nachbarn Ihr Vorhaben, am Abend  zu grillen ankündigen, so dass diese rechtzeitig alle Fenster schließen können.
Sollten Sie im Rahmen einer größeren Feier grillen, denken Sie unbedingt auch daran, dass Sie die Ruhezeiten ab 22Uhr nicht stören.

Lärm

Einfach gesagt: für alles außer dem Schreien eines Babys gibt es Ruhezeiten.
In Jena haben Gartengeräte wie Rasenmäher oder Heckenscheren haben Sonn- und Feiertags frei und müssen auch werktags über Nacht zwischen 20 und 7 Uhr eine Pause einliegen.  Lautere Geräte wie Laubbläser oder Grastrimmer hingegen müssen  zusätzlich zu den Mahlzeiten ausgeschaltet werden.
Welcher Lärm zu welcher Zeit erlaubt oder nicht erlaubt ist, kann im örtlichen Ordnungsamt erfragt werden. Manche Gemeinde regeln die Fragen zur Lärmbelästigung strenger als andere.
Natürlich sind solche Streitereien lästig, und lassen sich manchmal einfach nicht ohne Hilfe lösen. Im Hinblick auf die zukünftige Nachbarschaft sollten Sie sich dennoch bemühen, Konflikte im freundlichen Gespräch mit nachbarschaftlichen Kompromissen beizulegen.

Wir benutzen Cookies

Essentielle Cookies

Die essentiellen Cookies sind immer aktiv. Ohne diese funktioniert die Webseite nicht. Die essentiellen Cookies erfüllen alle Richtlinien zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten.

Optionale Cookies

Einige Anwendungen können aber nur mit Hilfe von Cookies gewährleistet werden, die Ihre Daten auch in unsichere Drittstaaten weiterleiten könnten. Für diese Anwendungen gelten deren Bestimmungen zum Datenschutz:

  • Google reCaptcha (Kontaktformular)
  • iFrame + Premium Partner Link von Immowelt AG (Übersicht aktuelle Immobilien)

Mehr dazu, was Cookies sind und wie sie funktionieren, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.

Stimmen Sie der Nutzung aller Cookies zu?